Allgemeine Geschäftsbedingungen von DPP

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge von Diener Precision Pumps (im Folgenden als DPP bezeichnet).
1.2 Alle anderen vom Kunden festgelegten Bedingungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, sind nur gültig, wenn sie von DPP ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden.
1.3 Alle Vereinbarungen und rechtsrelevanten Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen der Schriftform, um gültig zu sein.

2. Warenumfang

2.1 Die Ware ist in der Auftragsbestätigung angegeben (einschließlich möglicher Anhänge und Anlagen).
2.2 Alle Produkte werden nach Kundenspezifikation nach Maß gefertigt, entworfen, entwickelt und hergestellt. Daher sind alle Bestellungen solider Natur und können weder neu geplant noch storniert werden. Gleiches gilt für Serviceaufträge.

3. Preise

3.1 Alle Preise gelten netto ab Werk in Schweizer Franken oder USD und enthalten keine Verpackungs-, Fracht-, Versicherungssteuern und Abgaben.
3.2 Vorsichtsmaßnahmen für Währungsschwankungen sind vom Kunden zu tragen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten.
4.2 Zahlungen sind vom Kunden an die eingetragene Adresse von DPP zu leisten, ohne dass Skontoaufwendungen, Steuern oder Abgaben jeglicher Art abgezogen werden. Andere Zahlungsbedingungen können gesondert vereinbart werden.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist DPP berechtigt, geplante Lieferungen einzustellen und einen Verzugszins von 6% p.a.
4.4 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von DPP.

5. Vorlaufzeit

5.1 Die Vorlaufzeit beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen und alle technischen Punkte geklärt sind.
5.2 Die Vorlaufzeit ist angemessen zu verlängern:

  • wenn die von DPP zur Vertragserfüllung verlangten Informationen nicht rechtzeitig eingehen oder wenn der Kunde sie später ändert.
  • wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder wenn Akkreditive zu spät geöffnet werden
  • Wenn Probleme auftreten, die DPP trotz der erforderlichen Sorgfalt nicht verhindern kann, unabhängig davon, ob sie DPP oder den Kunden oder einen Dritten betreffen. Zu diesen Problemen gehören unter anderem Epidemien, Mobilisierung, Krieg, Revolution, schwerwiegende Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder mangelhafte Lieferung von Rohstoffen, Halbzeugen oder Fertigprodukten durch Subunternehmer Verschrotten Sie wichtige Werkstücke, behördliche Handlungen oder Unterlassungen staatlicher Behörden oder öffentlicher Stellen, Naturkatastrophen und höhere Gewalt.

6. Spedition, Transport und Versicherung

6.1 Die Produkte werden von DPP verpackt. Die Verpackung wird separat zum Selbstkostenpreis berechnet.
6.2 Besondere Anforderungen in Bezug auf Spedition und Versicherung sind DPP rechtzeitig mitzuteilen. Der Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Reklamationen bezüglich des Transports sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt der Produkte der Versandpapiere beim letzten Spediteur einzureichen.
6.3 Die Versicherung gegen Risiken jeglicher Art liegt in der Verantwortung des Kunden. Selbst wenn es von DPP herausgenommen wird, geht dies zu Lasten des Kunden.

7. Liefermenge

7.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, behält sich DPP das Recht vor, Mengenabweichungen anzuwenden, die durch Verarbeitungsverfahren oder außergewöhnliche Ereignisse von +/- 10% ermittelt wurden.

8. Kontrolle und Abnahme der Waren

8.1 Der Kunde hat die gelieferten Produkte innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt zu prüfen und DPP unverzüglich schriftlich über etwaige Mängel zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so gelten die Produkte als angenommen.

9. Garantie und Haftungsausschluss

9.1 DPP garantiert hiermit, dass die gelieferten Produkte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
9.2 Garantierte Merkmale oder garantierte Merkmale sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung auf der Grundlage der gegengezeichneten technischen Spezifikationen ausdrücklich als solche angegeben sind. Eine Garantie gilt bis spätestens zum Ablauf der Garantiezeit.
9.3 Falls gelieferte Produkte fehlerhaft sind, kann der Kunde während der Garantiezeit von einem Jahr, sofern nicht anders vereinbart, ab dem Datum der Lieferung der Produkte oder dem Tag der Benachrichtigung von DPP, dass die Produkte versandbereit sind, eine Ersatzlieferung oder die Beseitigung eines Mangels durch DPP verlangen. Dieser Workflow wird vom Kunden über einen CC-Prozess initiiert.
9.4 Wird ein Mangel nach Artikel 9.3 nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch DPP beseitigt oder ersetzt, kann der Kunde eine Preissenkung oder Aufhebung des Vertrages verlangen.
9.5 Die Garantie erlischt sofort, wenn der Kunde oder ein Dritter unangemessene Änderungen oder Reparaturen vornimmt oder wenn der Kunde im Falle eines Mangels nicht sofort alle geeigneten Schritte unternimmt, um den Schaden zu kontrollieren und DPP die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu beheben Linie mit dem CC-Prozess.
9.6 Ausgenommen von der Garantie und Haftung von DPP für Mängel sind alle Mängel, deren Ursprung nicht in schlechtem Material, fehlerhafter Konstruktion, schlechter Verarbeitung oder aus Gründen liegt, die außerhalb der Kontrolle von DPP liegen.
9.7 In Bezug auf fehlerhaftes Material, Design oder Verarbeitung sowie auf die Nichterfüllung von Garantien hat der Kunde keinen Anspruch auf andere Rechte und Ansprüche als die in den Artikeln 9.3 und 9.4 ausdrücklich festgelegten.
9.8 Alle Ansprüche auf Entschädigung, Minderung, Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag sind DPP schriftlich mitzuteilen. DPP haftet nicht für direkte, indirekte, Folgeschäden oder Nebenschäden, die nicht am Produkt entstehen, einschließlich Schäden für den Verlust von Geschäftsinformationen, den Verlust von Gewinnen, Produktionsunterbrechungen und dergleichen, vorbehaltlich des zwingenden Produkthaftungsgesetzes.

10. Werkzeuge und Geräte

10.1 Werkzeuge und Geräte, die zur Ausführung eines Auftrags hergestellt werden, bleiben ausschließlich Eigentum von DPP, auch wenn sie dem Kunden teilweise oder vollständig in Rechnung gestellt werden.

11. Geltendes Recht

11.1 Der vorliegende Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht dem schweizerischen Recht für DPP Ltd. und dem kalifornischen Recht für DPP, Inc.

12. Gerichtsstand

12.1 Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist der Sitz von DPP.

13. Angebote und Vertragsschluss

13.1 Der Vertrag gilt nach Abschluss der schriftlichen Bestätigung von DPP über die Annahme der Bestellung als abgeschlossen.
13.2 Angebote, die keine Annahmefrist vorsehen, sind unverbindlich.

14. Im Bestimmungsland geltende Vorschriften

14.1 Der Kunde hat DPP spätestens bei der Bestellung über die Normen und Vorschriften zu informieren, die für die Ausführung der Waren und Dienstleistungen, den Betrieb der Anlage sowie die Gesundheit und Sicherheit des Personals gelten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von DPP (PDF | Englisch)

 

 

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